Wenn ein Unternehmen in die Krise gerät, steht die Datenlage oft auf wackeligen Beinen. Belege sind verschwunden, Datenbanken beschädigt, E-Mail-Archive unvollständig. Für Insolvenzverwalter stellt sich dann die Frage: Wie gelingt eine verlässliche Datenwiederherstellung im Insolvenzverfahren?
Unsere Erfahrung zeigt: Auch fragmentierte, beschädigte oder scheinbar verlorene Informationen lassen sich wieder nutzbar machen – mit der richtigen Strategie, passenden Technologien und einem interdisziplinären Ansatz.
Datenwiederherstellung im Insolvenzverfahren beginnt mit dem Erkennen von Lücken
In vielen Fällen ist zu Beginn eines Verfahrens nicht klar, welche Daten überhaupt fehlen. Erst bei der Sichtung der Unterlagen, Kontobewegungen oder E-Mails werden Unstimmigkeiten sichtbar:
- Lücken in der Buchhaltung
- Fehlende Zahlungsnachweise
- Unvollständige oder abgebrochene Kommunikationsverläufe
Die professionelle Datenwiederherstellung im Insolvenzverfahren beginnt daher immer mit einer strukturierten Analyse: Wo bestehen Lücken? Welche Systeme sind betroffen? Welche Daten sind noch vorhanden – und in welchem Zustand?
Hybride Datenquellen als Schlüssel zur Rekonstruktion
In der Praxis zeigt sich: Viele Informationen lassen sich rekonstruieren – nicht immer am ursprünglichen Ort, aber oft in anderen Systemen oder Formaten. Entscheidend ist der Blick auf hybride Datenquellen, z. B.:
- Lokale Server-Backups oder Cloud-Archive
- Externe Speicherträger
- Mailserver, Projektmanagement- oder ERP-Systeme
- Metadaten, Logfiles oder mobile Endgeräte
Mit einer gezielten Datenextraktion aus diesen Quellen unterstützen wir die Datenwiederherstellung im Insolvenzverfahren auch dort, wo ein klassisches Vorgehen nicht mehr greift.
Forensische Methoden, Verfahren und Tools für eine Datenwiederherstellung
Hierzu gibt es 2 Arten von Analysen:
- Datenanalyse und -rekonstruktion: dies ist die Untersuchung der extrahierten Daten auf Fehler, Beschädigungen und Anomalien, um verlorene oder gelöschte Daten zu rekonstruieren und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen
- Forensische Analyse: hiermit ist die Analyse von Dateien, Dateisystemen, Metadaten und anderen digitalen Spuren gemeint, um den Kontext der Daten und die Ereignisse, die zu ihrem Verlust oder ihrer Veränderung geführt haben, zu verstehen. Zu diesem Zweck werden verschiedene Datenrettungsprogramme genutzt, mit denen die Daten auch noch nach mehreren Löschvorgängen von dem Datenträger rekonstruiert werden können.
Die anschließende forensische Datenwiederherstellung ermöglicht die gezielte Rekonstruktion gelöschter, manipulierter oder beschädigter Dateien.
Im letzten Schritt werden die gewonnenen Daten im Rahmen der digitalen Forensik analysiert, um digitale Zusammenhänge und relevante Informationsspuren systematisch auszuwerten. Dabei wird auf die vollständige Nachvollziehbarkeit und Beweissicherheit Wert gelegt. Alle digitalen Beweismittel werden nach aktuellen Standards revisionssicher dokumentiert und bei Bedarf als gerichtsfeste Gutachten aufbereitet.
eDiscovery für eine sinnvolle Datennutzung aufgefundener Daten
Wenn dauerhaft Daten fehlen, kommt es auf den Kontext an, ob man unvollständige Daten dennoch nutzen kann. Ein Electronic Discovery System (EDS) hilft, auch unvollständige Datenbestände sinnvoll zu analysieren, Muster zu erkennen und fehlende Puzzleteile zu identifizieren.
Unser Ansatz: Datenwiederherstellung im Insolvenzverfahren mit Blick fürs Ganze
Fehlende Informationen sind kein unlösbares Problem – sie sind ein Anlass, genauer hinzuschauen. INSO Projects kombiniert juristische, betriebswirtschaftliche und technologische Kompetenz, um die Datenwiederherstellung im Insolvenzverfahren nicht nur technisch, sondern auch strategisch zu begleiten.
Denn: Auch wenn nicht jedes Detail verfügbar ist, lassen sich auf Basis gut rekonstruierter Daten tragfähige Entscheidungen treffen – von der Anfechtung über Haftungsfragen bis zur Verwertung von Vermögenswerten.
Mehr erfahren?
Gerne zeigen wir Ihnen, wie wir auch Ihre Datenlage im Insolvenzverfahren analysieren, rekonstruieren und bewerten – mit dem klaren Ziel: eine belastbare Entscheidungsbasis für Insolvenzverwalter zu schaffen.




