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Digitale Anfechtung

digiANF – Schnell. Einfach. Effektiv

digiANF Logo

Die Zukunft ist digital und die Ermittlung von Anfechtungs – und Haftungsansprüchen in Insolvenzverfahren ist es auch.

Wir haben eine Software für die digitale Anfechtung – die digiANF – entwickelt, die bei der Ermittlung von Ansprüchen in Insolvenzverfahren Künstliche Intelligenz und andere innovative digitale Technologien einsetzt.

Aufgrund unseres interdisziplinären Ansatzes ist die digiANF das Rundum-sorglos-Paket für Insolvenzverwalter: Von der Datensicherung über die Ermittlung des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit bis zur Prüfung und Durchsetzung der Anfechtungs- und Haftungsansprüche.

  • digiANF eignet sich für Insolvenzverfahren aller Größenordnungen. 
  • Die Kosten sind stets transparent und planbar. 
  • Durch die Digitalisierung von Prozessen und den Einsatz digitaler Dienstleistungen setzt digiANF neue Maßstäbe. 

Never trust to general impressions, but concentrate yourself
upon details.«

Sir Arthur Ignatius Conan Doyle, Autor von Sherlock Holmes

Was ist Der Nutzen von digianf?

  • Unterstützung der Insolvenzverwaltung: Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen und ihre Komplexität wird in Deutschland weiterhin deutlich steigen. digiANF unterstützt die Insolvenzverwaltung mit innovativen digitalen Technologien, wie bspw. Künstliche Intelligenz (KI).
  • Effizienz und Effektivität: DIGIANF erleichtert und beschleunigt die Arbeit der Insolvenzverwalter maßgeblich, macht sie effektiver und effizienter durch den Einsatz digitaler Dienstleistungen.
  • Anreicherung der Insolvenzmasse: digiANF reichert die Insolvenzmasse deutlich an und spart zugleich Zeit und Geld.

Wie funkioniert DIGIanf?

  • Entwicklung durch Spezialisten: Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Betriebswirte und Informatiker, die auf Insolvenzen spezialisiert sind, haben digiANF gemeinsam entwickelt.
  • Datenintegration und –analyse: Alle Daten und das Wissen des insolventen Unternehmens werden in eine einzige Datenbank überführt; mithilfe von KI werden Zusammenhänge sichtbar gemacht.
  • Entscheidungsfindung: Spezialisten beurteilen die Analyse-Ergebnisse und Insolvenzverwalter entscheiden, was weiterverfolgt wird.

Welche Alleinstellungmerkmale besitzt digiANF?

  • Webbasierte Anwendung: digiANF ist eine leistungsfähige, webbasierte Anwendung, die alle Daten, Dokumente, E-Mails und die Buchhaltung eines Insolvenzunternehmens digital in einer einheitlichen Datenbank zusammenführt. Diese Digitalisierung erleichtert den Zugang zu relevanten Informationen.
  • Vielfältige Auswertungen und Analysen: digiANF ermöglicht alle Arten von Auswertungen und Analysen mit Hilfe von künstlicher und natürlicher Intelligenz, Statistik und Stochastik – so ermittelt digiANF sehr schnell den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und bietet eine klare Erklärung der Ergebnisse.
  • Risikoeinschätzung: Chancen und auch Risiken eines möglichen Haftungsanspruchs aus Zahlungsunfähigkeit können mit Hilfe von digiANF bestmöglich eingeschätzt werden.
  • Automatisierte Erkennung von Zusammenhängen: Mit Hilfe von künstlicher und natürlicher Intelligenz werden wichtige Zusammenhänge und Auffälligkeiten automatisch erkannt und bewertet. Unser Spezialisten-Team macht die finale Beurteilung. Dieses Zusammenspiel dient Insolvenzverwaltern als Entscheidungsgrundlage und eröffnet neue Möglichkeiten in der Insolvenzverwaltung.

Ihre Ansprechpartner

Sie haben Fragen oder wollen sich die Arbeit mit digiANF einmal anschauen? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Dipl.-Kfm., M. Sc. Thomas Moellers, LL.M., Geschäftsführer INSO Projects GmbH

Dipl.-Kfm., M. Sc. Thomas Moellers, LL.M.

Geschäftsführer, INSO Projects GmbH

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Dr. Daniel Kunz, LL.M. Partner, Taylor Wessing Germany

Dr. Daniel Kunz, LL.M.

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Dipl.-Kfm. Dr. Jan-Henning Weilep, Managing Partner, Weilep group

Dipl.-Kfm. Dr. Jan-Henning Weilep

Managing Partner, Weilep group

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Dipl.-Kfm. Dr. Holger Weilep, Managing Partner, Weilep group

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Laden Sie sich hier unseren Flyer über digiANF die Digitale Anfechtung in der Insolvenz herunter.

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Lesen Sie in unserem Blog mehr über die Digitale Anfechtung.

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FAQ ZUR DIGITALEN ANFECHTUNG

Wie unterscheidet sich eine digitale Anfechtung von einer traditionellen Insolvenzanfechtung?

Die digitale Anfechtung unterscheidet sich von der traditionellen Insolvenzanfechtung durch die elektronische Erfassung und Verwaltung von Dokumenten. Dies macht den gesamten Prozess schneller und effizienter. Sie ermöglicht einen flexiblen, jederzeitigen Zugang zu den Daten, reduziert Kosten und auch den Papierverbrauch. Zudem bietet die digitale Anfechtung durch elektronische Signaturen und sichere Übertragungsprotokolle eine moderne rechtliche Absicherung . Die traditionelle Insolvenzverwaltung setzt dagegen auf physische Dokumente und eine manuelle Bearbeitung. Dies dauert in der Regel nicht nur deutlich länger, sondern produziert auch höhere Kosten.

Welche Vorteile bietet die digitale Anfechtung?

Die digitale Anfechtung bietet dem Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren die Möglichkeit, Dokumente schneller und effizienter elektronisch einzureichen und zu verwalten. Durch den Zugang zu einer zentralen Datenbank, die alle notwendigen Informationen enthält, kann der Verwalter jederzeit auf relevante Daten zugreifen, was den Prozess beschleunigt und Kosten senkt. Zudem schafft sie die Möglichkeit, durch den Einsatz digitaler Signaturen rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

Wie läuft eine digitale Anfechtung ab?

Bei einer digitalen Anfechtung handelt der Fachanwalt für Insolvenzrecht im Auftrag des Insolvenzverwalters, um Transaktionen des Insolvenzschuldners zu überprüfen und anzufechten. Eine digitale Anfechtung startet mit der Identifikation und Sicherung aller relevanten Daten und Informationen. Diese werden dann extrahiert, in ein einheitliches Format transformiert und anschließend harmonisiert und standardisiert, um eine konsistente Grundlage für die Analyse zu schaffen. Im nächsten Schritt werden die Daten analysiert, um wichtige Erkenntnisse zu gewinnen. Schließlich werden die Ergebnisse strukturiert in Berichten zusammengefasst und präsentiert.

Für welche Verfahrensgröße eignet sich die digitale Anfechtung?

Die digitale Anfechtung eignet sich für Insolvenzverfahren jeder Größe. Besonders bei komplexen und großen Verfahren bietet die digitale Anfechtung große Effizienzvorteile. Aber auch bei kleineren Verfahren kann sie durch die geringeren Kosten und effiziente Handhabung vorteilhaft sein.

Welche technischen Voraussetzungen sind für eine digitale Anfechtung erforderlich?

Eine digitale Anfechtung erfordert einen zentralen und sicheren Zugriff auf alle Daten und Dokumente, welcher webbasiert und durch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung abgesichert ist. Ohne zusätzliche IT-Infrastruktur können relevante Daten wie Buchhaltungsunterlagen oder E-Mails effizient verwaltet und untereinander verknüpft werden. Ergänzend sorgen digitale Signaturen für die rechtliche Absicherung, während bei Bedarf das ersetzende Scannen von Papierdokumenten eingesetzt wird. Ein standardisierter Ablageplan gewährleistet den Schutz vor Datenverlust und Manipulation.

Wie sicher sind die Daten während der digitalen Anfechtung?

Die Sicherheit der Daten bei der digitalen Anfechtung wird durch Verschlüsselung, starke Authentifizierungs- und Autorisierungsmechanismen sowie den Einsatz qualifizierter elektronischer Signaturen gewährleistet. Zudem tragen sichere Kommunikationsprotokolle, regelmäßige Backups und Notfallwiederherstellungspläne zur Absicherung bei. Kontinuierliches Monitoring, Audits und Schulungen der Benutzer sorgen dafür, dass potenzielle Sicherheitsrisiken erkannt und vermieden werden.

Wie hoch sind die Kosten einer digitalen Anfechtung und wie setzen sich diese zusammen?

Die Kosten einer digitalen Anfechtung setzen sich hauptsächlich aus den Gebühren für den Einsatz der IT-Infrastruktur, der Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen und die Nutzung der digitalen Plattform digiANF zusammen. Dank der Effizienzgewinne durch Automatisierung und optimierte Datenverarbeitung können jedoch Zeit und Ressourcen eingespart werden. Dies führt insgesamt zu einer Reduzierung der Anfechtungskosten, da die Abläufe schneller und präziser gestaltet werden.

Welche Art von Daten mit welchem Inhalt werden optimalerweise benötigt?

Damit unsere Software ihr volles Potential entfalten kann, sollten alle relevanten kaufmännischen und rechtlichen Daten, Informationen und Dokumente digital vorliegen. Die potentiell verarbeitbaren Datenarten sind:

∙ ERP-System Daten (ERP) mit Buchhaltungssystemen: optimalerweise mit Finanzbuchhaltung, Anlagen-, Debitoren-, Kreditoren, Personal- und Lagerbuchhaltung sowie Bankenbuchhaltung (hier sind besonders die elektronischen Bankkontoauszüge erforderlich).
∙ Kunden- und Betriebsdaten (CRM / SRM): Auftragsabwicklungen im Verkauf und Einkauf, sofern diese nicht bereits im ERP-System enthalten sind.
∙ E-Mail Daten (EML): Exchange Server , Microsoft Exchange Online, Lotus Notes Server, Gmail, Thunderbird, The Bat! EM Client, Mailbird, web.de, 1&1 Mailer u.v.m. sowie alle IMAP und lokalen Postfächer im .PST oder .EML Dateiformat.
∙ Dokumenten-Management-System Dokumente (DMS): Verträge, kaufmännische Belege wie Rechnungen sowie alle Arten von Geschäftsbriefen und Korrespondenz.
∙ Informationsdatenbanken (INF): Gläubiger Informationssystem (wie GIS) oder Informationen von Auskunfteien.
∙ Sonstige IT-Systeme, Daten und Unterlagen (OTH): Office-Dateien.

Daten aus welchem zeitlichen Umfang werden benötigt?

Damit digiANF sein volles Potential entfalten kann, sollten für die Buchhaltung zumindest die Buchhaltungsjournale mit Hinweisen auf die Buchungsbelege und die zugehörigen Stammdaten (Sachkonten, Kontokorrentkonten etc.) vorliegen.

Wir haben bereits gesicherte Daten. Können Sie beurteilen, ob diese ausreichend für digiANF sind?

Ja, für eine erste Sichtung der digiANF Daten, Informationen und Unterlagen ist es aber erforderlich, dass Sie uns remote einen Zugriff auf die Daten und den Verzeichnisstrukturen, und auf die betroffenen bzw. gesicherten IT- und Anwendungssysteme gewähren. Am einfachsten und am sichersten ist es, wenn wir auch direkt die Datensicherung durchführen. Das erspart nachträglich viele unnötige Doppelarbeiten. Wir benötigen dann aber in jedem Fall

eine Übersicht und Beschreibung vom Datensicherer mit einer kurzen Dokumentation der Inventarisierung aller gesicherten IT-Systeme, Anwendungen und Datenbanken;
Informationen, in welcher technischen Form und welchen Formaten die Datensicherung vorliegt (z.B. auf Bändern, auf Festplatten und ob es sich um nicht-virtualisierte, virtualisierte, Docker oder Cloud IT-Systeme handelt);
Informationen, mit welchen Betriebssysteme haben wir es zu tun haben;
Informationen, wie hoch ist das Datenvolumen (in Terabyte) ist.

Liegen Daten und Dokumente nicht in digitaler Form vor, können Sie diese dann auch verwenden?

Rein analoge Daten führen später zu einer sog. hybriden Arbeitsweise in digiANF, die oft nicht zweckmäßig und rationell bzw. nicht wirtschaftlich ist. Sind Daten und Dokumente nur in analoger Form vorhanden, können wir diese auch mittels spezialisierter Dienstleister digitalisieren bzw. scannen lassen.

Ist es für digiANF wichtig, wie Dokumente und Belege gescannt und gespeichert wurden?

Ja, es ist wichtig, dass diese Scans sortenrein nach Dokumentenarten (z. B. Lieferantenrechnung, Lieferschein, Bestellung, Bankkontoauszug) und nicht vermengt, sondern geordnet und innerhalb der Dokumentenart nach einzelnen Dokumenten (z.B. durch Trennseite oder Barcode oder separate Datei) getrennt sind. Dies vereinfacht die spätere technische Aufarbeitung von Anfechtungsansprüchen erheblich und führt zu einer deutlich wirtschaftlicheren Verarbeitung.