Eine digitale IT-System & Datensicherung ist heute aus rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht mehr aus Insolvenzen wegzudenken. Insolvenzverfahren ohne zweckmäßige Datensicherungen sind wie eine Fahrt im „30 Tonner” ohne funktionsfähige Bremsen. Das Ergebnis kann dann schnell zu einem schweren „Insolvenzunfall” führen.
Die Sicherung von IT-Systemen und Anwendungen ist unverzichtbar
Dagegen ist eine Sicherung von Daten ohne die zugehörigen Anwendungen und IT-Systeme in etwa so sinnvoll wie der Ritt auf einem toten Pferd. Eine Weisheit der Dakota Indianer sagt dazu: „Wenn du merkst, dass du ein totes Pferd reitest – steige ab!” Ergo: Daten ohne die zugehörigen Anwendungen und IT-Systeme können in Insolvenzverfahren nicht sinnvoll genutzt werden!
Genau aus diesem Grunde sind übliche unternehmensinterne Datensicherungen für Insolvenzzwecke häufig völlig unzureichend: Sie schließen die zugehörigen Anwendungen und IT-Systeme nicht mit in die Datensicherung ein.
Die meisten Unternehmen und Privatpersonen würden größere Mengen an Geld und Gold ohne Frage in einem diebstahlsicheren Tresor aufbewahren. Für die Daten, die gerne als das „neue Geld und Gold des 21. Jahrhunderts” bezeichnet werden, gilt das genauso. Insbesondere dann, wenn es sich um größere und für das Insolvenzverfahren relevante Datenbestände handelt, ist eine sichere Archivierung in einem zertifizierten Rechenzentrum unumgänglich.
Doch was sind die Vorteile der digitalen Datensicherung aus rechtlicher Perspektive?
Datensicherungen sind aus rechtlicher Perspektive in Insolvenzverfahren unbedingt erforderlich und bieten folgende Nutzen:
-Gerade in der Regelinsolvenz, aber auch in der Eigenverwaltung, gibt es gesetzliche Verpflichtungen zur Datensicherung. Folglich birgt das Versäumen der Sicherung das Risiko einer rechtlichen Haftung für die Akteure.
-Nahezu alle rechtlichen Zusammenhänge basieren im operativen Bereich auf Daten. Jeder Geschäftsvorfall und jeder Vertrag finden sich in irgendeiner Form in den Daten des insolventen Unternehmens wieder. Für die Dokumentation von Sachverhalten sind Daten daher unverzichtbar.
-Daten selbst sind rechtlicher Bestandteil der Insolvenzmasse. Jegliche Insolvenzmasse muss gesichert und geschützt werden, daher auch die Daten.
-Daten können der Vermehrung von Insolvenzmasse dienen (z.B. durch Anfechtungs- und Haftungsklagen) und sind auch hier als rechtliche Grundlagen der Beweise und Indizien unverzichtbar.
-Daten ermöglichen Rechtfertigungen und Exkulpationen. Auch wenn der BGH kürzlich die Anwendung der sog. „Business Judgement Rule” (BJR) in einer Insolvenz negierte, so ermöglichen doch gerade Daten eine Beurteilung, ob die Gläubigerinteressen bei Entscheidungen des Insolvenzverwalters im Sinne einer „Insolvency Judgement Rule” (IJR) eingehalten wurden.
Zwar werden die Rechtsgrundlagen für die Beweiskraft und die Indizienfähigkeit von Daten fortlaufend weiterentwickelt, aber Daten dienen bereits heute als Grundlage für gerichtsverwertbare Beweise und Indizien. Sie bieten so einen recht sicheren Nachweis vor Gericht.
Dies setzt aber ein ganzheitliches Daten-Management über den gesamten Lebenszyklus voraus: von einer forensischen Sicherung über die inhaltliche Überprüfung bis hin zu einer langfristig geschützten Archivierung der darin enthaltenen Daten in einer besonders gesicherten Umgebung. Ein solches Verfahren und seine Prozesse müssen ausreichend dokumentiert sein.
Für eine Nutzung der Daten im Insolvenzverfahren ist es die Voraussetzung, dass revisionssichere Kopien der betroffenen IT-Systeme und Daten erstellt und langfristig archiviert werden.