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Was macht eine nachhaltige Sanierung aus?

Erfolgreiches Management im Bereich der Planung, Steuerung und Kontrolle erfordert zweckmäßige Zahlen, an denen man den Grad der Zielerreichung oder Zielabweichungen festmachen kann. Nur so können Verantwortliche sinnvolle Anpassungen durchführen. Oder wie es Peter Drucker auf den Punkt bringt:

If you can’t measure it you can’t manage it““

 

Nachhaltigkeit laut IDW

Das gilt auch für den Begriff der „nachhaltigen Sanierung“. In der Praxis gibt es für diesen Begriff keine einheitliche Definition, doch das IDW hat bereits 1991 den Begriff „Leitbild des sanierten Unternehmens“ eingeführt. Der Begriff wurde später weiter konkretisiert: Er beschreibt das Kriterium der Attraktivität für Eigen- und Fremdkapitalgeber.

Nachhaltige Sanierung

Theoretisch ist dieser Begriff zwar messbar, aber dennoch sehr subjektiv. Es besteht ein großer Interpretationsspielraum, den das IDW bislang leider auch nicht aus der Welt geschafft hat. Deutlich wird aber, dass der Fokus auf die Sichtweise der Kapitalgeber und die betriebswirtschaftliche Seite gelegt wird. Eine kundenzentrische Perspektive und Mitarbeiter- oder Stakeholder-Bedürfnisse fehlen.

 

Konkretisierung durch Nachhaltigkeits-KPIs

Sinnvoll für die Bewertung und Beurteilung der Nachhaltigkeit sind, sofern das Unternehmen fortgeführt wurde, konkrete KPIs. Aus der Sicht von Eigen- und Fremdkapitalgebern sind das die geforderten Renditeerwartungen für ihre Investitionen ohne weitere Risikozuschläge. Aus Sicht des Krisenunternehmens sind es betriebswirtschaftliche Kennzahlen.

 

Doch als wie nachhaltig bewerten Geschäftspartner und andere Stakeholder die Sanierung?  Zur Beantwortung diese Frage bieten sich Umfragen zur Mitarbeiterzufriedenheit, aber auch Beobachtungen des Stakeholder-Verhaltens wie z. B. Krankenquote und Mitarbeiter-Fluktuation an. Eine Mitarbeiterzufriedenheit von 80% könnte z.B. als nachhaltiges Ergebnis bewertetet werden.

 

Gläubiger

Es bleiben die Gläubiger: Eine nachhaltige Sanierung auf dem Rücken der Gläubiger ist nicht im Sinne der Insolvenzordnung. Im Gegenteil: § 1 InsO verlangt die gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger. Der gesamte Verzicht der Gläubiger ist ihr Beitrag an der Sanierung des Unternehmens. Hier sollte eine Berechnung erfolgen, ob und wann die Gläubiger in Summe ihre aufgelaufenen Verluste wieder amortisieren können (Return on Loss).

 

Das zentrale Problem besteht darin, dass viele solcher KPIs der Krisenunternehmen für Dritte nicht öffentlich einsehbar sind. Für die Messung der Nachhaltigkeit eines ESUG-Verfahrens lassen sich ersatzweise eine Eigenkapitalquote von mehr als 30 % und positive Jahresüberschüsse als Erfolgskriterien heranziehen.