Jedoch übersehen viele oft die potenzielle Nutzung der Daten und Dokumente, die im elektronischen Gläubigerinformationssystem (GIS) gesammelt werden. Hier erfahren Sie, wie Insolvenzverwalter dieses Potenzial effektiv nutzen können, um ihre Arbeit zu optimieren.
Nutzen Sie Gläubigerdaten für die Buchhaltung
Oftmals werden Daten und Dokumente, die im Rahmen der Gläubigeranmeldung erfasst werden, nicht vollständig ausgeschöpft. Dabei könnten sie wertvolle Informationen liefern, die zur Ergänzung der Finanz- und Bankenbuchhaltung des insolventen Unternehmens genutzt werden können. Insbesondere in Fällen, in denen die Buchhaltungsqualität mangelhaft ist, können diese Daten helfen. Denn durch sie können Unstimmigkeiten korrigiert und die Kontenabstimmung verbessert werden.
Arten der Kontenabstimmung
Es gibt verschiedene Arten der Gläubigerabstimmung wie Salden-Abstimmung, Offene-Posten-Abstimmung und rückwirkende Konto-Abstimmung. Während Unternehmen oft die ersten beiden aus Gründen der Praktikabilität verwenden, empfehlen wir ausdrücklich die rückwirkende Konto-Abstimmung, da sie die gründlichste Überprüfung der Daten bietet.
Warum ist die rückwirkende Kontenabstimmung wichtig?
Durch die rückwirkende Kontenabstimmung über einen Zeitraum von in der Regel drei Geschäftsjahren (plus aktuellem Geschäftsjahr) können besonders gut Unregelmäßigkeiten und Muster identifiziert werden. Diese können zu Rückforderungen des Insolvenzunternehmens oder Anpassungen bei den gemeldeten Forderungen führen. Da jedoch verjährte Forderungen nicht mehr angemeldet werden können, ist es wichtig, den relevanten Zeitraum sorgfältig zu überprüfen.
Die Insolvenzanfechtung verbessern
Nutzen Sie die zusätzlichen Daten und Dokumente und verbessern Sie so Ihre Insolvenzanfechtungsstrategie. Besonders gegenüber Banken und Finanzinstituten, Krankenkassen, Sozialversicherungsträgern und Finanzverwaltungen ergeben sich neue Möglichkeiten, da nun vollständige Kontoauszüge für einen längeren Zeitraum angefordert werden können.
Prozesse digitalisieren
Um Insolvenzprozesse effizient durchzuführen, ist eine weitgehende Digitalisierung unerlässlich. Dabei ermöglicht gerade die Integration von Gläubigerdaten aus dem Gläubigerinformationssystem (GIS) in das System für die Digitale Anfechtung (DIGIANF) besonders gut die Abstimmung und Korrektur der Buchhaltung.
Den Insolvenzerfolg maximieren
Insolvenzverwalter können von der umfassenden Nutzung der Gläubigerdaten erheblich profitieren. Durch eine sorgfältige Kontenabstimmung und die Nutzung dieser Informationen können nicht nur Buchhaltungsfehler korrigiert werden. Vielmehr können dadurch auch potenzielle Anfechtungs- und Haftungsfälle identifiziert und bearbeitet werden. Die Digitalisierung des Prozesses ist dabei ein entscheidender Schritt, um Effizienz und Genauigkeit zu gewährleisten.
Bleiben Sie dran, um mehr über die neuesten Entwicklungen in der Welt der Insolvenzverwaltung und Digitalisierung zu erfahren!