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Digitale Datensicherung & Archivierung von IT-Systemen in Krisenunternehmen 

In den letzten 10 Jahren hat es große Veränderungen in Bezug auf die Anforderungen an ein Daten-Management in Insolvenzen, Sanierungen und Restrukturierungen (ISR) gegeben. U.a. die DSGVO mit ihren erhöhten Anforderungen an den Datenschutz, das neue Informationssicherheitsgesetz, die Neufassung von COBIT und der ISO 27001 sowie technischer Fortschritt beim Einsatz von IT-Systemen und der Umgang mit „Big Data“  stellt Krisenberater und Insolvenzverwalter vor immer neue Herausforderungen.

 

Doch was sind die größten Herausforderungen? 

Die Probleme und Herausforderungen bei der Datensicherung in Krisensituationen sind vielfältig. Unter anderem ist nicht immer bestimmbar, was relevante Daten sind und welche Lebensdauer und welchen Lebenszyklus sie haben. Diese Informationen erhalten Betroffene oft erst rückblickend. 

Eine zu späte Datensicherung, wenn nachdem der Datenverlust bereits eingetreten ist, ist ein weiteres Hindernis im Umgang mit Daten in Krisenunternehmen. Es ist essenziell, das Thema Datensicherung nicht zu lang aufzuschieben.

Darüber hinaus können die organisatorische Abbildung und Verwaltung der IT-Systeme und Datensicherungen Krisenberater und Insolvenzverwalter vor eine Herausforderung stellen. Gleiches gilt für die technische Umsetzung und Projektrealisierung der Datensicherung  sowie die Langzeitarchivierung und sichere Verwahrung der relevanten Daten.

 

IT- und Datensicherung

 

Welche Arten der Datensicherung gibt es?

Es besteht diese 3 grundsätzlichen Möglichkeiten, Datensicherungen für IT-Systeme durchzuführen: Die forensische, die langzeitige und die kurzzeitige. Gerichtsverwertbare Daten stellen nur die forensische Datensicherung sicher. Die langzeitige Datensicherung garantiert zumindest revisionssichere und damit insolvenzfeste Daten, während die kurzzeitige Sicherung operative, d.h. organisationsfeste, Daten gewährleistet.

Für Insolvenz-, Sanierungs- und Restrukturierungszwecke sollten i.d.R. nur gerichtsverwertbare (forensische) oder revisionssichere (langzeitige) Datensicherungen durchgeführt werden. Datensicherungen benötigen i.d.R. für die Rücksicherung eine spezielle IT-Umgebung mit bestimmten Anwendungen und Einstellungen. Gerade für Strafverfahren und wichtige Zivilverfahren sollten forensische bzw.  gerichtsverwertbare Datensicherungen verwendet werden. Für Krisenberater und Insolvenzverwalter gilt es daher schon heute, eine ordnungsgemäße Datensicherung sicherzustellen.